Zum Schutz Ihrer eigenen Katze und aus Rücksicht auf die anderen Katzen muss ein paar Tage vor Pensionsantritt ein geeignetes Flohmittel (gibt es beim Tierarzt) auftragen werden!
Das gilt auch für reine Wohnungskatzen!
Wohnungskatzen:
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Kater und Katzen müssen kastriert sein.
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Ausreichender Impfschutz
gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen (letzte Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens eine Woche vor Pensionsantritt erfolgt sein); Leukose wird empfohlen.
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Entwurmt, floh-, milben- und zeckenfrei.
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Frei von ansteckenden Krankheiten.
Freigänger:
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Kater und Katzen müssen kastriert sein.
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Ausreichender Impfschutz
gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen (letzte Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens eine Woche vor Pensionsantritt erfolgt sein);
zusätzlich auch gegen Tollwut; Leukose wird empfohlen.
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Entwurmt, floh-, milben- und zeckenfrei.
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Frei von ansteckenden Krankheiten.
Ohne Vorlage eines gültigen Impfpasses kann die Katze/der Kater nicht aufgenommen werden! Der Impfpass bleibt während des Pensionsaufenthaltes in der Katzenpension.