Voraussetzungen

Zum Schutz Ihrer eigenen Katze und aus Rücksicht auf die anderen Katzen muss ein paar Tage vor Pensionsantritt ein geeignetes Flohmittel (gibt es beim Tierarzt) auftragen werden! Das gilt auch für reine Wohnungskatzen!

Wohnungskatzen:

Freigänger:

Ohne Vorlage eines gültigen Impfpasses kann die Katze/der Kater nicht aufgenommen werden! Der Impfpass bleibt während des Pensionsaufenthaltes in der Katzenpension.